"Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz werden wir den Zugang zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Wir schaffen für die Patientinnen und Patienten kürzere Wartezeiten beim Arzt, mehr Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin durch die Terminservicestellen und ein besseres Sprechstundenangebot. Damit reagieren wir auf den verständlichen Ärger der Bürger über zu lange Wartezeiten beim Arzt und setzen unser Versprechen zur Verbesserung dieser Situation zügig um.
Von Ärzten erbrachte Mehrleistungen sollen natürlich künftig auch besser vergütet werden. Deswegen sollen mit dem Gesetzentwurf endlich diejenigen Ärzte mehr Geld erhalten, die sich zum Beispiel nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen. Gleiches gilt für das Anbieten offener Sprechstunden. Wichtig ist uns vor allem die vorgesehene bessere Vergütung der 'sprechenden Medizin'. Damit wird es uns gelingen, dem persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr Raum zu geben.
Mit dem Gesetz wollen wir zudem den ländlichen Raum stärken. So sollen die Länder in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten können. Zur Verbesserung und Förderung der vertragsärztlichen Versorgung soll es in diesen Gebieten zudem Zuschläge für diejenigen Ärzte geben, die vor Ort tätig sind. Auch das ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen gewesen, um auch in Zukunft eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dafür haben wir uns im Koalitionsvertrag stark gemacht und werden daran gezielt weiterarbeiten.
Für uns ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Deutschen Bundestages gleichzeitig auch der Beginn der internen Beratungen. In Vorbereitung darauf haben vor allem die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheit seit Wochen viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt und die uns zugesandten Briefe und Stellungnahmen auswertet. Besonders viel Diskussionsbedarf sehen wir aktuell bei den Fragen zur künftigen Ausrichtung der medizinischen Versorgungszentren in Deutschland, aber auch zur Einführung einer gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung.
Im TSVG greifen wir neben den bereits genannten Themen auch weitere gesundheitspolitische Punkte auf. So ist beispielsweise vorgesehen, dass die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Zahnersatz ab dem Jahr 2021 erhöht werden. Außerdem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig dann das Einfrieren von Ei- und Samenzellen finanzieren, wenn ein Patient, zum Beispiel nach einer Krebserkrankung, unfruchtbar geworden ist.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir im TSVG auch Regelungen schaffen, die zu besseren Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten führen werden. Dazu gehören für uns ganz klar angemessene Preise für Heilmittelleistungen und die Einführung einer sogenannten Blankoverordnung, bei der der Heilmittelerbringer die Auswahl der Heilmittel sowie die Häufigkeit und Dauer der Behandlung selbst bestimmt."